Pressemitteilung

Jusos begrüßen überfälligen Freispruch von Yunus K. und Rigo B. – Untersuchungsausschuss gefordert

Die Jusos, die den Fall bereits seit Monaten aufmerksam verfolgt haben, begrüßen den heute von der 7. großen Strafkammer verkündeten Freispruch im Verfahren gegen die beiden Jugendlichen Yunus K. und Rigo B. um Molotow-Cocktailwürfe am 1. Mai in Berlin. “Diese Entscheidung war längst überfällig und entschärft diesen offensichtlichen Justizskandal nur bedingt. Eine parlamentarische und strafrechtliche Aufarbeitung der Vorgänge bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist unabdingbar” sagte Juso-Sprecher Christian Heimpel. Mike Josef, ebenfalls Juso-Sprecher fügte hinzu: “Eine Entschädigung für die Opfer dieses Justizskandals in angemessener Höhe und ohne verhöhnende Abzüge für ‘Kost und Logis’, wie sie sonst üblich sind, ist das Mindeste was jetzt verlangt werden kann. Die zwei Gymnasiasten haben fast 8 Monate unter völlig inakzeptablen Bedingungen unschuldig in Untersuchungshaft verbracht. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen dieses Skandals ist außerordentlich hoch.”

Zumindest ein starker Anfangsverdacht wegen der Straftaten der Freiheitsberaubung, Fälschung von Beweismitteln, Falscher Uneidlicher Aussage und Rechtsbeugung könnte nach Ansicht der Jusos vorliegen. Die Staatsanwaltschaft muss diesem Verdacht nachgehen und darf dabei auch möglicherweise beteiligte Beamte nicht schonen. Möglicherweise muss die Ermittlung von der Bundesanwaltschaft geführt werden um hier den Eindruck einer Befangenheit zu vermeiden. Unabhängig davon fordern die Jusos einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Folgende Fragen wollen die Jusos dringend beantwortet sehen:

1. Haben die Beamten Gromottka und Kleine bewusst gelogen ODER bleibt als Fazit aus dem Verfahren festzustellen, dass die Aussagen, selbst von erfahrenen Ermittlern vor Gericht grundsätzlich keinen höheren Beweiswert haben dürfen als die von Laienzeugen?

2. Wieso wurde gegen die ursprünglich vom Haftrichter angeordnete Haftverschonung seitens Oberstaatsanwalt Knispel Widerspruch eingelegt? Da Fluchtgefahr als Haftgrund angegeben wurde, muss erklärt werden wie und wohin die beiden Gymnasiasten hätten fliehen sollen.

3. Weswegen wurden die Bilder der Alternativtäter und die Aussagen der Zeugen die Andere als Yunus und Rigo beschuldigt haben zunächst monatelang nicht in die Akte aufgenommen obwohl sie der Polizei bereits am Tatabend vorlagen? Weshalb wurde die Kleidung von Rigo und Yunus erst auf Drängen von deren Anwälten und nach tagelanger unnötiger Verzögerung untersucht? Warum wurden die Wohnungen der Beiden nicht durchsucht? Wollte Oberstaatsanwalt Ralph Knispel hier pflichtwidrig verhindern dass entlastende Beweise zu Tage kommen? Wenn ja, wieso und mit welchen Konsequenzen?

4. Wieso durften die Jugendliche zunächst lediglich zweimal im Monat für 30 Minuten Besuch von Angehörigen erhalten? Wie ist dies mit dem Ziel einer Resozialisierung vereinbar? Wieso wurde in der Haft keine kostenlose, ausgewogene, altersangemessene Ernährung bereitgestellt? Weswegen wurden die zwei Jugendlichen nicht vernünftig beschult? Wollte das Gericht hier gesetzeswidrig abschrecken (was im Jugendstrafrecht explizit verboten ist)? Gab es noch andere Fälle in denen die Kammer so gehandelt hat? Werden diese Fälle neu aufgerollt?

5. Wieso wurde Rigo von Richterin Petra Müller eine Telefonerlaubnis versagt? In welcher Form hätte eine Telefonerlaubnis die Fluchtgefahr erhöht?

6. Wieso wurde der Besuch von SPD-Politikern bei den Gefangenen behindert/erschwert? Sollten hier die Rechte der Gefangenen unzulässig beschnitten werden? Wurde das Gericht bei dieser Entscheidung beeinflusst?

7. Welche Folgen wird das Geständnis eines der Polizeizeugen vor Gericht, dass er einem der Angeklagten einen Gummihandschuh im Polizeiprotokoll untergeschoben hat haben? Ist der Beamte trotz dieses gravierenden Vorfalls immer noch im Dienst? In welchen anderen Verfahren haben Aussagen dieses Beamten zu Verurteilung geführt? Wann werden diese Verfahren neu aufgerollt?

8. Wie konnte es sein, dass ein 31-seitiger Antrag auf Haftverschonung und die 11-seitige Ablehnung desselben den Schöffen erst eine halbe Stunde vor Verkündung vorgelegt wurden? Wieso hat keiner der beisitzenden Richter oder Schöffen der vorsitzenden Richterin Petra Müller widersprochen als sie im Gerichtssaal behauptet hat, sie hätte den Antrag den Schöffen bereits in der Woche davor vorgelegt (was sie nach einer Verhandlungspause als “Irrtum” bezeichnete)?

9. Wer zeichnet für die schweren Pannen bei der Durchsuchung und Vernehmung der Alternativtäter verantwortlich? Welche dienstrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Schritte werden gegen die verantwortlichen Beamten unternommen? In welchen anderen Verfahren haben die verantwortlichen Beamten und der verantwortliche Staatsanwalt ebenfalls ermittelt? Wann werden diese neu aufgerollt?

10. Gab es unerlaubte Einwirkungen von Außen auf Richterin Petra Müller oder Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, die die Entscheidung für die extrem lange, entwürdigende, unberechtigte Untersuchungshaft befördert haben? Haben sich Richterin Petra Müller und Oberstaatsanwalt Ralph Knispel außerhalb der Verhandlung abgesprochen?

Mit dem heutigen Freispruch hat sich der Fall für die Jusos keinesfalls erledigt. Erst wenn den Opfern dieses Justizskandals eine angemessene Entschädigung ohne verhöhnende Abzüge bezahlt und die Verantwortlichen disziplinarisch und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen worden sind kann hier ein Schlussstrich gezogen werden.

Anders als ihr Vorläufer muss diese moderne Dreyfus-Affaire lückenlos aufgeklärt werden.